§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Lieferung von Waren zwischen der Oma Lisbeth GmbH (nachfolgend „Verkäufer“) und ihren Kunden.
- Diese AGB gelten vorrangig für Verträge mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB (nachfolgend „B2B-Kunden“), insbesondere Restaurants, Gastronomiebetriebe, Feinkostgeschäfte und Wiederverkäufer.
- Für Verträge mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB (nachfolgend „B2C-Kunden“) gelten diese AGB nur insoweit, als in den nachfolgenden Regelungen keine abweichenden oder ergänzenden Bestimmungen getroffen werden.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Verkäufer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss
- Die Präsentation der Waren stellt kein verbindliches Angebot dar.
- B2B-Vertragsschluss erfolgt durch:
– schriftliches oder mündliches Angebot des Kunden (z. B. per E-Mail, Telefon)
– und Annahme durch den Verkäufer, insbesondere durch Auftragsbestätigung oder Lieferung der Ware. - B2C-Vertragsschluss erfolgt regelmäßig durch:
– persönliche Bestellung
– und Übergabe der Ware gegen Rechnung oder Zahlung bei Abholung. - Der Verkäufer ist berechtigt, Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
- B2B-Kunden
– Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
– Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen netto ab Rechnungsdatum fällig.
– Der Verkäufer behält sich vor, bei Erstkunden oder Einzelfällen Vorkasse zu verlangen. - B2C-Kunden
– Preise verstehen sich als Endpreise inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
– Die Zahlung erfolgt bei Abholung in bar oder nach Vereinbarung per Rechnung. - Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 BGB sowie angemessene Mahnkosten zu berechnen.
§ 4 Lieferung und Abholung
- Die Lieferung der Waren erfolgt nach Vereinbarung entweder
– durch Versand oder
– durch Abholung durch den Kunden. - Bei Lieferungen an Unternehmer (B2B)
– endet die Verantwortung des Verkäufers mit der Übergabe der Ware an das beauftragte Transportunternehmen.
– Bei Abholung endet die Verantwortung des Verkäufers mit der Übergabe der Ware an den Kunden. - Bei Abholung durch Verbraucher (B2C)
– endet die Verantwortung des Verkäufers mit der Übergabe der Ware an den Verbraucher. - Die gelieferten Waren sind Tiefkühlprodukte. Ab dem Zeitpunkt der Übergabe ist der Kunde für
– die ordnungsgemäße Lagerung,
– die Einhaltung der Kühlkette sowie
– die sachgerechte Weiterverarbeitung allein verantwortlich.
§ 5 Untersuchungs- und Rügepflicht (nur B2B)
- B2B-Kunden haben die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen.
- Offensichtliche Mängel oder Transportschäden sind dem Verkäufer unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden, schriftlich anzuzeigen.
- Unterlässt der B2B-Kunde die rechtzeitige Anzeige, gilt die Ware als genehmigt (§ 377 HGB).
§ 6 Mängelhaftung (Gewährleistung)
B2B-Kunden
- Der Verkäufer gewährleistet, dass die Ware bei Übergabe die vereinbarte Beschaffenheit aufweist und bis zum angegebenen Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) bei ordnungsgemäßer Lagerung verkehrsfähig ist.
- Mängelansprüche bestehen nur für solche Mängel, die bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden waren.
- Eine Gewährleistung ist ausgeschlossen für Mängel, die zurückzuführen sind auf:
– unsachgemäße Lagerung,
– Unterbrechung der Kühlkette,
– Überschreitung des Mindesthaltbarkeitsdatums,
– unsachgemäße Verarbeitung oder Weiterverwendung. - Eine weitergehende Gewährleistung, insbesondere über das MHD hinaus, besteht nicht.
- Bei ausdrücklich als solche gekennzeichneten Lieferungen mit verkürztem Mindesthaltbarkeitsdatum akzeptiert der Kunde die reduzierte Haltbarkeit.
B2C-Kunden
- Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
§ 7 Widerrufsrecht
- B2B-Kunden steht kein Widerrufsrecht zu.
- B2C-Kunden
Bei persönlicher Abholung der Ware besteht kein Widerrufsrecht, da kein Fernabsatzvertrag vorliegt.
Im Übrigen ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen bei Verträgen über:
– schnell verderbliche Waren
– versiegelte Tiefkühl- und Lebensmittelwaren, sofern die Versiegelung nach Übergabe entfernt wurde (§ 312g Abs. 2 Nr. 2 und 3 BGB).
§ 8 Eigentumsvorbehalt
- Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum des Verkäufers.
- Gegenüber B2B-Kunden gilt der Eigentumsvorbehalt auch für künftig entstehende Forderungen aus laufender Geschäftsbeziehung.
§ 9 Haftung
- Der Verkäufer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
- Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
§ 10 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Gerichtsstand für B2B-Kunden ist der Sitz des Verkäufers.
- Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
§ 11 Schlussbestimmungen
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
- Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
Stand: Januar 2026
